Einschulung RLP 2023
Wann: 20. September 2022 um 08:30 – 13:30 2022-09-20T08:30:00+02:00 2022-09-20T13:30:00+02:00 Wo: Sekretariat & Elternsprechzimmer Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2023/24 Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der
Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff. Stichtage in Rheinland-PfalzIn Rheinland-Pfalz sind alle Kinder, die bis zum 31.08. des Schuljahres das 6. Lebenjahr erreichen, grundsätzlich schulpflichtig. Das heißt: Ihr Kind ist "Muss"-Kind. Die Anmeldung an einer Grundschule muss erfolgen. Kinder, die zwischen dem 01.09. und dem 31.12. des Einschulungsjahres geboren sind, sind sogenannte "Kann"-Kinder. Für diese Kinder können die Eltern selbst entscheiden, ob die Kinder trotz desjüngeren Einschulungsalter die nötige Reife für eine frühzeitige Einschulung haben. Ein Antrag ist nicht nötig. Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung muss gestellt werden für diejenigen Kinder, die erst im darauffolgenden Jahr des Einschulungsjahres das 6. Lebensjahr erreichen. Antrag auf Zurückstellung bzw. vorzeitige EinschulungWünschen Sie für Ihr Kind aufgrund seines Entwicklungsstandes einen früheren oder späteren Schuleintritt, müssen Sie bei der zuständigen Grundschule einen formlosen Antrag mit Begründung stellen. Hierfür haben Sie bis zum 15.05. im Jahr der gewünschten Einschulung Zeit. Die Grundschule wiederum kann bis zum 15.06 über diesen Antrag entscheiden. Um eine Entscheidung treffen zu können, bezieht die Schulleitung in der Regel Meinungen und Empfehlungen bislang involvierter Fachkräfte mit ein. Dies sind insbesondere der Kindergarten, der Kinderarzt oder die Kinderärztin, ggf. Therapeutinnen und Therapeuten und das Gesundheitsamt (bei der schulärztlichen Überprüfung). Aus diesem Grund macht es Sinn, den Wunsch nach der Zurückstellung Ihres Kindes direkt bei der Grundschulanmeldung oder sogar noch früher gegenüber der Schulleitung zu äußern und mit dieser abzustimmen. Wichtig zu wissen ist: Eine Zurückstellung soll in der Regel nur vorgenommen werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist! Dementsprechend wird eine Zurückstellung nur in begründeten Ausnahmen durch die Schulleitung genehmigt. Daher ist es bei einer noch rückständigen Entwicklung Ihres Kindes eher ratsam, es im Vorfeld des Schulanfangs mit individuellen Bildungsangeboten zu fördern, somit Defizite aufzuholen und Startschwierigkeiten zu überwinden. Unter Umständen kann die gezielte Förderung durch Ergotherapie Ihr Kind gut auf die Anforderungen in der Schule vorbereiten und kleinere Entwicklungsrückstände ausgleichen. Sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin über Ihre Sorgen und Bedenken im Hinblick auf die bevorstehende Einschulung. Möglicherweise kann Ihnen die Praxis ein Rezept ausstellen, das mit der Krankenkasse abgerechnet wird. Erste Erfolge zeigen sich meist schon nach rascher Zeit! Spezielle Hinweise für Trier finden Sie hier. Wann kommt mein Kind in die Schule? Einschulung und Stichtagsregelung in den Bundesländern für 2023
Wann ist mein Kind schulpflichtig und muss eingeschult werden (Muss-Kind)? Und wie sieht es mit einer früheren Einschulung aus (Kann-Kind)? Das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Der Stichtag für die Einschulung liegt aktuell zwischen dem 30. Juni und dem 30. September. Hier können Sie sich über die jeweilige Stichtagsregelunginformieren. Die hier verlinkten Webseiten der Bundesländer geben größtenteils auch Auskunft zur Anmeldung in der Grundschule und zur Schuleingangsuntersuchung.
Weitere Informationen aus den Bundesländern:Baden-WürttembergEinschulung in Baden-WürttembergDer Stichtag für die Einschulung in Baden-Württemberg wurde vom 30. September auf den 30. Juni vorverlegt. Seit dem Schuljahr 2022/2023 ist der 30. Juni der Einschulungsstichtag. Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind, können – wie bislang – die Schulpflicht durch die einfache Anmeldung an der Grundschule auslösen. Über die Einschulung entscheiden die [...] Dokument von: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Einschulungsuntersuchung in Baden-WürttembergDie Seite informiert über die verschiedenen Schritte bei der Einschulungsuntersuchung in Baden-Württemberg und wer für was zuständig ist. Dokument von: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg BayernDie Grundschule in BayernIn Bayern sind alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig. Das bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht eingeschult werden. Ihnen wird aber aus dieser Regelung kein Nachteil erwachsen, denn der Wunsch der Eltern nach einer vorzeitigen Einschulung wird hier in besonderem Maße berücksichtigt. Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die [...] Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Die Schuleingangsuntersuchung in BayernDie Seite informiert über die Schuleingangsuntersuchung in Bayern, die verschiedenen Bestandteile und darüber, wer die Untersuchungen vornimmt. BerlinAnmeldung der Schulanfänger in BerlinMit Beginn des Schuljahres am 1. August werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Außerdem werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden werden, zu Beginn des Schuljahres in die Schule [...] Dokument von: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin BrandenburgVor der Einschulung in BrandenburgIn Brandenburg werden alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls von der Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit nach dem [...] Dokument von: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg BremenVon der Kita in die Grundschule in BremenAlle Kinder im Bundesland Bremen, die bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres 6 Jahre alt werden, müssen zur Schule angemeldet werden. Kinder, die bis zum 31. Dezember 6 Jahre alt werden, sind sogenannte „Karenzzeitkinder“. Hier können die Eltern entscheiden, ob sie im aktuellen oder im nächsten Jahr in die Schule kommen. (Stand: April 2018) Die Seite enthält [...] Dokument von: Senatorin für Kinder und Bildung Bremen HamburgEinschulung in HamburgKinder, die vor dem 1. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die nach dem 1. Juli geboren sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung ihres geistigen, seelischen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstandes vorzeitig eingeschult werden. (Stand: April 2018) Auf dieser Seite stellt die [...] Dokument von: Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg HessenSchulanfang in HessenIn der Regel kommen Kinder im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für Kinder in Hessen, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden (sogenannte Kann-Kinder), können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Bei Kindern, die [...] Dokument von: Hessisches Kultusministerium Mecklenburg-VorpommernEinschulung in Mecklenburg-VorpommernFür alle Kinder in Mecklenburg-Vorpommern, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können aber auch Kinder in die Schule aufgenommen werden, die bis zum 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden und dafür die körperlichen, geistigen und verhaltensmäßigen Voraussetzungen [...] Dokument von: Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern NiedersachsenVor der Einschulung in NiedersachsenAlle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres ihr 6. Lebensjahr vollenden werden, sind schulpflichtig. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt. Die Entscheidung über die Einschulung dieser so genannten „Kann-Kinder“ trifft die [...] Dokument von: Niedersächsisches Kultusministerium Schuleingangsuntersuchung in NiedersachsenDiese Seite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes informiert über die Schuleingangsuntersuchung in Niedersachsen, die Zuständigen und den Ablauf. Nordrhein-Westfalen (NRW)Anmeldung zur Grundschule in Nordrhein-WestfalenIn Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig. Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, [...] Dokument von: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Rheinland-PfalzEinschulung in Rheinland-PfalzSchulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 31. August im Einschulungsjahr sechs Jahre alt sind. Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten "Kann-Kinder" entscheidet die [...] Dokument von: Bildungsserver Rheinland-Pfalz SaarlandSchulpflichtgesetz des SaarlandesFür alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht mit dem Anfang des Schuljahres in diesem Kalenderjahr. ... Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie im laufenden oder im folgenden Kalenderjahr das sechste Lebensjahr [...] SachsenAufnahme in die Schule in SachsenKinder in Sachsen, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig und müssen in der Schule angemeldet werden. Das heißt, wenn das Kind im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung seinen sechsten Geburtstag hat, muss es angemeldet werden. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können in [...] Dokument von: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Schulaufnahmeuntersuchung in SachsenVor Schulbeginn – also noch während der Kindergartenzeit – führt die Kinder- und Jugendärztin/der Kinder- und Jugendarzt des zuständigen Gesundheitsamtes die Schulaufnahmeuntersuchung durch. Diese Untersuchung ist Teil der Schuleingangsphase in Sachsen und für alle schulpflichtigen sowie die vorzeitig angemeldeten Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Die Seite [...] Dokument von: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Sachsen-AnhaltDie Grundschule in Sachsen-AnhaltAlle Kinder in Sachsen-Anhalt, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Kinder, die bis zu diesem Stichtag das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. (Stand: Januar 2021) Diese Seite des Ministeriums [...] Dokument von: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt Schleswig-HolsteinEinschulung in Schleswig-HolsteinSchulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Bei zu früh geborenen Kindern kann der ursprünglich errechnete spätere Geburtstermin herangezogen werden. Wird das Kind nach dem 30. Juni sechs Jahre alt, können die Eltern gegebenenfalls bei der Schule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. (Stand: September 2018) Die Seite [...] Schuleingangsuntersuchung in Schleswig-HolsteinZur Schuleingangsuntersuchung werden alle Kinder eines Jahrgangs eingeladen, die bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben und damit schulpflichtig sind. Die Untersuchung wird von erfahrenen (Fach-)Ärztinnen und (Fach-)Ärzten der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter und deren Assistenzkräften durchgeführt. Die Seite informiert [...] Dokument von: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein ThüringenEinschulung in ThüringenAlle Kinder in Thüringen, die bis einschließlich 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, werden mit dem 1. August desselben Jahres schulpflichtig. Ein jüngeres Kind kann auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter in Abstimmung mit der Schulärztin/ dem Schularzt. (Stand: Juli 2020) Die Seite informiert [...] Wann beginnt das Schuljahr 2022 23 RLP?Praktische und vielseitige Schuljahreskalender für das Schuljahr 2022/23 für Rheinland-Pfalz als Vorlagen im Adobe PDF-Format (. pdf) zum kostenlosen Download und Ausdrucken. Die Kalender laufen vom 1. August 2022 bis 31. Juli 2023.
Kann Kind 2023 RheinlandKinder, die zwischen dem 01.09. und dem 31.12. des Einschulungsjahres geboren sind, sind sogenannte "Kann"-Kinder. Für diese Kinder können die Eltern selbst entscheiden, ob die Kinder trotz desjüngeren Einschulungsalter die nötige Reife für eine frühzeitige Einschulung haben.
Wann wird mein Kind eingeschult RLP?Wenn Ihr Kindbis einschließlich 31. August eines Jahres 6 Jahre alt geworden ist, wird es im gleichen Jahr schulpflichtig und wird in eine Grundschule eingeschult. Ein jüngeres Kind kann auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
Wann Schulanmeldung für 2023 RLP?Die Anmeldung der Einschüler erfolgt im August oder September des Jahres vor der Einschulung. Die Eltern erhalten dazu eine Aufforderung zur Anmeldung durch den Schulträger.
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