Einschulung RLP 2023

Wann:

20. September 2022 um 08:30 – 13:30

2022-09-20T08:30:00+02:00

2022-09-20T13:30:00+02:00

Wo:

Sekretariat & Elternsprechzimmer

Anmeldung der Schulneulinge zu den Grundschulen und Förderschulen für das Schuljahr 2023/24
Grundschulordnung § 10: Anmeldung zum Schulbesuch
(1) Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.

Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung zum Schulbesuch finden Sie in der Grundschulordnung von Rheinland-Pfalz unter § 10 ff.

Stichtage in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sind alle Kinder, die bis zum 31.08. des Schuljahres das 6. Lebenjahr erreichen, grundsätzlich schulpflichtig. Das heißt: Ihr Kind ist "Muss"-Kind. Die Anmeldung an einer Grundschule muss erfolgen.

Kinder, die zwischen dem 01.09. und dem 31.12. des Einschulungsjahres geboren sind, sind sogenannte "Kann"-Kinder. Für diese Kinder können die Eltern selbst entscheiden, ob die Kinder trotz desjüngeren Einschulungsalter die nötige Reife für eine frühzeitige Einschulung haben. Ein Antrag ist nicht nötig.

Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung muss gestellt werden für diejenigen Kinder, die erst im darauffolgenden Jahr des Einschulungsjahres das 6. Lebensjahr erreichen.

Antrag auf Zurückstellung bzw. vorzeitige Einschulung

Wünschen Sie für Ihr Kind aufgrund seines Entwicklungsstandes einen früheren oder späteren Schuleintritt, müssen Sie bei der zuständigen Grundschule einen formlosen Antrag mit Begründung stellen. Hierfür haben Sie bis zum 15.05. im Jahr der gewünschten Einschulung Zeit. Die Grundschule wiederum kann bis zum 15.06 über diesen Antrag entscheiden.

Um eine Entscheidung treffen zu können, bezieht die Schulleitung in der Regel Meinungen und Empfehlungen bislang involvierter Fachkräfte mit ein. Dies sind insbesondere der Kindergarten, der Kinderarzt oder die Kinderärztin, ggf. Therapeutinnen und Therapeuten und das Gesundheitsamt (bei der schulärztlichen Überprüfung).

Aus diesem Grund macht es Sinn, den Wunsch nach der Zurückstellung Ihres Kindes direkt bei der Grundschulanmeldung oder sogar noch früher gegenüber der Schulleitung zu äußern und mit dieser abzustimmen.

Wichtig zu wissen ist:

Eine Zurückstellung soll in der Regel nur vorgenommen werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist!

Dementsprechend wird eine Zurückstellung nur in begründeten Ausnahmen durch die Schulleitung genehmigt. Daher ist es bei einer noch rückständigen Entwicklung Ihres Kindes eher ratsam, es im Vorfeld des Schulanfangs mit individuellen Bildungsangeboten zu fördern, somit Defizite aufzuholen und Startschwierigkeiten zu überwinden. 

Unter Umständen kann die gezielte Förderung durch Ergotherapie Ihr Kind gut auf die Anforderungen in der Schule vorbereiten und kleinere Entwicklungsrückstände ausgleichen. Sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin über Ihre Sorgen und Bedenken im Hinblick auf die bevorstehende Einschulung. Möglicherweise kann Ihnen die Praxis ein Rezept ausstellen, das mit der Krankenkasse abgerechnet wird.

Erste Erfolge zeigen sich meist schon nach rascher Zeit!

Spezielle Hinweise für Trier finden Sie hier.

Wann kommt mein Kind in die Schule? Einschulung und Stichtagsregelung in den Bundesländern für 2023

Einschulung RLP 2023

Wann ist mein Kind schulpflichtig und muss eingeschult werden (Muss-Kind)? Und wie sieht es mit einer früheren Einschulung aus (Kann-Kind)?

Das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Der Stichtag für die Einschulung liegt aktuell zwischen dem 30. Juni und dem 30. September. Hier können Sie sich über die jeweilige Stichtagsregelunginformieren.

Die hier verlinkten Webseiten der Bundesländer geben größtenteils auch Auskunft zur Anmeldung in der Grundschule und zur Schuleingangsuntersuchung.


    Bundesland

    Stichtagsregelung 2023

    Baden-Württemberg

    Der Stichtag für die Einschulung in Baden-Württemberg ist der 30. Juni.

    Bayern

    Alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig.

    Berlin

    Wenn ein Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 geboren wurde, wird es im Jahr 2023 eingeschult.

    Brandenburg

    Alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.

    Bremen

    Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres 6 Jahre alt werden, sind schulpflichtig.

    Hamburg

    Am 1. August 2023 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 2. Juli 2016 bis zum 1. Juli 2017 geboren sind.

     

    Hessen

    Für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht.

    Mecklenburg-Vorpommern

    Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August.

     

    Niedersachsen

    Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres ihr 6. Lebensjahr vollenden werden, sind schulpflichtig.

    Nordrhein-Westfalen

    Jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, wird zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig.

    Rheinland-Pfalz

    Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 31.8. im Einschulungsjahr sechs Jahre alt sind.

    Saarland

    Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht mit dem Anfang des Schuljahres in diesem Kalenderjahr.

    Sachsen

    Kinder, die bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahresbeginn schulpflichtig. 

    Sachsen-Anhalt

    Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des Schuljahres schulpflichtig.

    Schleswig-Holstein

    Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig.

    Thüringen

    Alle Kinder, die bis einschließlich 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, werden mit dem 1. August desselben Jahres schulpflichtig.

    Weitere Informationen aus den Bundesländern:

    Baden-Württemberg

    Einschulung in Baden-Württemberg
    Einschulung RLP 2023

    Der Stichtag für die Einschulung in Baden-Württemberg wurde vom 30. September auf den 30. Juni vorverlegt. Seit dem Schuljahr 2022/2023 ist der 30. Juni der Einschulungsstichtag. Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind, können – wie bislang – die Schulpflicht durch die einfache Anmeldung an der Grundschule auslösen. Über die Einschulung entscheiden die [...]

    Dokument von: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

    Einschulungsuntersuchung in Baden-Württemberg
    Einschulung RLP 2023

    Die Seite informiert über die verschiedenen Schritte bei der Einschulungsuntersuchung in Baden-Württemberg und wer für was zuständig ist.

    Dokument von: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg


    Bayern

    Die Grundschule in Bayern
    Einschulung RLP 2023

    In Bayern sind alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig. Das bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht eingeschult werden. Ihnen wird aber aus dieser Regelung kein Nachteil erwachsen, denn der Wunsch der Eltern nach einer vorzeitigen Einschulung wird hier in besonderem Maße berücksichtigt. Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die [...]

    Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

    Die Schuleingangsuntersuchung in Bayern
    Einschulung RLP 2023

    Die Seite informiert über die Schuleingangsuntersuchung in Bayern, die verschiedenen Bestandteile und darüber, wer die Untersuchungen vornimmt.


    Berlin

    Anmeldung der Schulanfänger in Berlin
    Einschulung RLP 2023

    Mit Beginn des Schuljahres am 1. August werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Außerdem werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden werden, zu Beginn des Schuljahres in die Schule [...]

    Dokument von: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin


    Brandenburg

    Vor der Einschulung in Brandenburg
    Einschulung RLP 2023

    In Brandenburg werden alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls von der Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit nach dem [...]

    Dokument von: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg


    Bremen

    Von der Kita in die Grundschule in Bremen
    Einschulung RLP 2023

    Alle Kinder im Bundesland Bremen, die bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres 6 Jahre alt werden, müssen zur Schule angemeldet werden. Kinder, die bis zum 31. Dezember 6 Jahre alt werden, sind soge­nannte „Karenzzeitkinder“. Hier können die Eltern entscheiden, ob sie im aktuellen oder im nächsten Jahr in die Schule kommen. (Stand: April 2018) Die Seite enthält [...]

    Dokument von: Senatorin für Kinder und Bildung Bremen


    Hamburg

    Einschulung in Hamburg
    Einschulung RLP 2023

    Kinder, die vor dem 1. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.  Kinder, die nach dem 1. Juli geboren sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung ihres geistigen, seelischen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstandes vorzeitig eingeschult werden. (Stand: April 2018) Auf dieser Seite stellt die [...]

    Dokument von: Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg


    Hessen

    Schulanfang in Hessen
    Einschulung RLP 2023

    In der Regel kommen Kinder im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für Kinder in Hessen, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden (sogenannte Kann-Kinder), können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Bei Kindern, die [...]

    Dokument von: Hessisches Kultusministerium


    Mecklenburg-Vorpommern

    Einschulung in Mecklenburg-Vorpommern
    Einschulung RLP 2023

    Für alle Kinder in Mecklenburg-Vorpommern, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können aber auch Kinder in die Schule aufgenommen werden, die bis zum 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden und dafür die körperlichen, geistigen und verhaltensmäßigen Voraussetzungen [...]

    Dokument von: Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern


    Niedersachsen

    Vor der Einschulung in Niedersachsen
    Einschulung RLP 2023

    Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres ihr 6. Lebensjahr vollenden werden, sind schulpflichtig. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt. Die Entscheidung über die Einschulung dieser so genannten „Kann-Kinder“ trifft die [...]

    Dokument von: Niedersächsisches Kultusministerium

    Schuleingangsuntersuchung in Niedersachsen
    Einschulung RLP 2023

    Diese Seite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes informiert über die Schuleingangsuntersuchung in Niedersachsen, die Zuständigen und den Ablauf.


    Nordrhein-Westfalen (NRW)

    Anmeldung zur Grundschule in Nordrhein-Westfalen
    Einschulung RLP 2023

    In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig. Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, [...]

    Dokument von: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen


    Rheinland-Pfalz

    Einschulung in Rheinland-Pfalz
    Einschulung RLP 2023

    Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 31. August im Einschulungsjahr sechs Jahre alt sind. Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten "Kann-Kinder" entscheidet die [...]

    Dokument von: Bildungsserver Rheinland-Pfalz


    Saarland

    Schulpflichtgesetz des Saarlandes
    Einschulung RLP 2023

    Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht mit dem Anfang des Schuljahres in diesem Kalenderjahr. ... Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie im laufenden oder im folgenden Kalenderjahr das sechste Lebensjahr [...]


    Sachsen

    Aufnahme in die Schule in Sachsen
    Einschulung RLP 2023

    Kinder in Sachsen, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig und müssen in der Schule angemeldet werden. Das heißt, wenn das Kind im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung seinen sechsten Geburtstag hat, muss es angemeldet werden. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können in [...]

    Dokument von: Sächsisches Staatsministerium für Kultus

    Schulaufnahmeuntersuchung in Sachsen
    Einschulung RLP 2023

    Vor Schulbeginn – also noch während der Kindergartenzeit – führt die Kinder- und Jugendärztin/der Kinder- und Jugendarzt des zuständigen Gesundheitsamtes die Schulaufnahmeuntersuchung durch. Diese Untersuchung ist Teil der Schuleingangsphase in Sachsen und für alle schulpflichtigen sowie die vorzeitig angemeldeten Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Die Seite [...]

    Dokument von: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt


    Sachsen-Anhalt

    Die Grundschule in Sachsen-Anhalt
    Einschulung RLP 2023

    Alle Kinder in Sachsen-Anhalt, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Kinder, die bis zu diesem Stichtag das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. (Stand: Januar 2021) Diese Seite des Ministeriums [...]

    Dokument von: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt


    Schleswig-Holstein

    Einschulung in Schleswig-Holstein
    Einschulung RLP 2023

    Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Bei zu früh geborenen Kindern kann der ursprünglich errechnete spätere Geburtstermin herangezogen werden. Wird das Kind nach dem 30. Juni sechs Jahre alt, können die Eltern gegebenenfalls bei der Schule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. (Stand: September 2018) Die Seite [...]

    Schuleingangsuntersuchung in Schleswig-Holstein
    Einschulung RLP 2023

    Zur Schuleingangsuntersuchung werden alle Kinder eines Jahrgangs eingeladen, die bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben und damit schulpflichtig sind. Die Untersuchung wird von erfahrenen (Fach-)Ärztinnen und (Fach-)Ärzten der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter und deren Assistenzkräften durchgeführt. Die Seite informiert [...]

    Dokument von: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein


    Thüringen

    Einschulung in Thüringen
    Einschulung RLP 2023

    Alle Kinder in Thüringen, die bis einschließlich 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, werden mit dem 1. August desselben Jahres schulpflichtig. Ein jüngeres Kind kann auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter in Abstimmung mit der Schulärztin/ dem Schularzt. (Stand: Juli 2020) Die Seite informiert [...]

    Letzte Aktualisierung: 08.08.2022  –  

    Wann beginnt das Schuljahr 2022 23 RLP?

    Praktische und vielseitige Schuljahreskalender für das Schuljahr 2022/23 für Rheinland-Pfalz als Vorlagen im Adobe PDF-Format (. pdf) zum kostenlosen Download und Ausdrucken. Die Kalender laufen vom 1. August 2022 bis 31. Juli 2023.

    Kann Kind 2023 Rheinland

    Kinder, die zwischen dem 01.09. und dem 31.12. des Einschulungsjahres geboren sind, sind sogenannte "Kann"-Kinder. Für diese Kinder können die Eltern selbst entscheiden, ob die Kinder trotz desjüngeren Einschulungsalter die nötige Reife für eine frühzeitige Einschulung haben.

    Wann wird mein Kind eingeschult RLP?

    Wenn Ihr Kindbis einschließlich 31. August eines Jahres 6 Jahre alt geworden ist, wird es im gleichen Jahr schulpflichtig und wird in eine Grundschule eingeschult. Ein jüngeres Kind kann auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.

    Wann Schulanmeldung für 2023 RLP?

    Die Anmeldung der Einschüler erfolgt im August oder September des Jahres vor der Einschulung. Die Eltern erhalten dazu eine Aufforderung zur Anmeldung durch den Schulträger.