Liebe Eltern, in diesem Schuljahr fand der „Tag der offenen Tür“ am 14.11.2022 statt. Im Folgenden haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt: Ab dem 01. August 2023 beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. September 2023 das sechste Lebensjahr vollendet haben, die Schulpflicht. In Abhängigkeit vom Wohnort ist für die zukünftigen Erstklässler:innen eine zugeordnete Grundschule für das Aufnahmeverfahren zuständig. Sie werden von Ihrer zuständigen Grundschule im November 2022 einen Brief mit allen Unterlagen zur Schulanmeldung erhalten. Die Anmeldung zum Schulbesuch hat stets an der zuständigen Schule zu erfolgen. Dies gilt unabhängig davon, welche Schule Ihr Kind ab dem
neuen Schuljahr 2023/2024 besuchen soll. Auch für Anträge auf Zurückstellung vom Schulbesuch oder für Anträge zur Aufnahme an einer Förderschule ist die zugeordnete Schule zuständig. Das Gespräch zur Schulaufnahme in diesem Schuljahr erfolgt persönlich mit Ihrem Kind in folgenden Zeiträumen: Dienstag 07.02.2023
13.00 Uhr – 16.00 UhrWann ist mein Kind schulpflichtig?
Welche Schule ist für uns zuständig?
Wann kann ich mein Kind anmelden?
Mittwoch 08.02.2023 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag 13.02.2023 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag
14.02.2023 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Sorgeberechtigte, für deren Kinder wir die zuständige Grundschule sind, erhalten postalisch weitere Informationen.
Was ist beim Gesprächstermin zu beachten?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:
- Ausgefülltes Anmeldeformular zum Schulaufnahmeverfahren für das Schuljahr 2023/2024
- Teilnahmebescheinigung der Sprachstandfeststellung [erhalten Sie von der Kindertagesstätte Ihres Kindes]
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Interner Fragebogen der Grundschule „Bruno H. Bürgel“, wenn Ihr Kind bei uns die Schule besuchen soll
Muss mein Kind zur schulärztlichen Untersuchung?
Vor dem Schuleintritt besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Potsdam teilzunehmen. Dies ist auch dann der Fall, wenn Sie eine Rückstellung Ihres Kindes vom Schulbesuch beantragen möchten.
Soll mein Kind in einer Regel- oder in einer FLEX-Klasse beschult werden?
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei der Anmeldung wünschen können, ob Ihr Kind in einer FLEX- oder in einer Regelklasse beschult werden soll [der Wunsch ist rechtlich nicht bindend]. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig über die beiden unterschiedlichen Systeme zu informieren.
Wie erfolgt die Vergabe der Schulplätze?
Bei einer Übernachfrage einer Schule erfolgt die Vergabe der Schulplätze nach Entfernung. Dies bezieht sich auf den Schulweg nach Metern. Der Schulbezirk ist hierbei nicht relevant.
Wann erhalte ich die Information, in welche Schule mein Kind eingeschult werden wird?
Die Bescheide zur Schulaufnahme werden in Potsdam am 26. Mai 2023 versendet. Der erste Elternabend findet am 05. Juli 2023 statt. Alle weiteren Informationen erhalten Sie bei der Schulanmeldung.
Einschulungsfeier 2020
Einen Einblick in die Einschulungsfeier am 8. August 2020 erhalten Sie unter //www.buergel-grundschule.de/schulanmeldung-21-22/
Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind bald kennenzulernen!
Herzliche Grüße von
Hanna Kapp
Schulleiterin
Stichtag 30. September bleibt - Kinder in Brandenburg können weiterhin mit fünf Jahren schulpflichtig werden
Wer sein Kind in Brandenburg nicht mit fünf Jahren einschulen lassen will, muss weiterhin einen Rückstellungsantrag stellen: Stichtag für den Beginn der Schulpflicht bleibt der 30. September. Viele Eltern hatten sich das anders gewünscht.
In Brandenburg bleibt es beim Stichtag 30. September für Einschulungen: Alle Kinder, die vor diesem Termin sechs Jahre alt werden, sollen dann eingeschult werden. Das bestätigte die Sprecherin von Bildungsministerin Britta Ernst, Ulrike Grönefeld. Zuerst hatte die “Märkische Oderzeitung” berichtet. Viele Eltern hatten sich gewünscht, dass der Stichtag auf Ende Juni vorgezogen wird.
dpa/Markus Scholz
Personalmangel in Gesundheitsämtern - Jedes fünfte Kind in Berlin vor Einschulung nicht untersucht
Tausende Erstklässler in Berlin sind in diesem Jahr in die Schule gekommen, ohne vorher auf Reife hin untersucht worden zu sein. Nach ähnlichen Ausfällen in 2020 hatten die Behörden auf Corona verwiesen - jetzt könnte Personalmangel die Ursache sein.
Eine Verschiebung würde dauerhaft Geld kosten, sagte Grönefeld. Die Regierungskoalition geht von 30 Millionen Euro pro Jahr Mehrkosten bei einer Vorverlegung aus, vor allem wegen Kita-Unterbringungskosten. Grönefeld betonte, es sei wichtig, dass dem Elternwillen entsprochen werde, sollten sich diese eine Rückstellung ihrer Kinder wünschen. Nach ihren Angaben hat Brandenburg eine Rückstellungsquote von 20 Prozent.
In Brandenburg galt bis 2005 der 30. Juni als Stichtag für eine Einschulung. Zu diesem Zeitpunkt waren die sechs Jahre alten Kinder schulpflichtig. Später schwenkte das Land auf eine altersmäßig frühere Einschulung um.
Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 03.06.2022, 19:30 Uhr